Hallo liebe @tagesschau, ich finde es bemerkenswert, dass Ihr in der heutigen Acht-Uhr-Sendung den Namen der mutmaßlichen #NSU-Terroristin Susann Eminger mit "Susann E." abkürzt, und ihr Bild nur unkenntlich verpixelt zeigt, während fast im selben Moment gleich mehrere Bilder der #RAF-Terroristin Daniela Klette gänzlich unverpixelt zu sehen sind, und ihr Name ungekürzt genannt wird. Gibt es dafür Gründe?
@hjoest @tagesschau Das dürfte der Unterschied zwischen "mutmaßlich" und "gesicherte Erkenntnis" sein, immerhin wurde nach Frau Klette über 30 Jahre gefahndet. Siehe Pressekodex Ziffer 8.1 Absatz 2 des Deutschen Presserats.
@peterhellinger @hjoest @tagesschau trotzdem würde Frau Klette nicht verurteilt. Und im Zweifel...
@mozarthecht @hjoest @tagesschau
Ja, aber mit Fahndungsplakat mit Bild und Klarnamen. Nochmal: Laut Pressekodex ist das öffentliche Interesse an der Namensnennung entscheidend. Der Mann von Frau E., André E., ist im NSU-Prozess 2018 rechtskräftig verurteilt worden und wird auch heute noch nicht mit Namen genannt und Bilder von ihm sind immer noch verpixelt.
@hjoest Die eine Links die andere eben Rechts.