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Volker Quaschning

Deutschland muss sparen und die verrottet. Da können wir uns keine neuen mehr leisten. statt betonieren hilft uns zudem beim . Unterzeichnet die zur Anpassung des Bundesverkehrswegeplans.
epetitionen.bundestag.de/conte

@VQuaschning

Schon vor ein paar Tagen unterzeichnet. Leider scheint das kaum jemanden zu interessieren.🙄

@VQuaschning moin
Dafür sollen die Verbraucher mehr 2 hand mode,Produkte kaufen und auch technische Produkte reparieren.
Dadurch reduzieren die Verbraucher den Co2 Ausstoß für Herstellung Vertrieb und beseitigung.
Somit braucht der Verkehr sektor nicht so viel co2 reduzieren.
Ist doch ein Intiligenter Schachzug.
Na ja oder so fast beinahe.

@VQuaschning Mit Bildern aus Generativer AI gegen Klimaerwärmung aufzurufen ist aber schon etwas speziell. Aber wenigstens gibt es in der gezeigten Dystopie ausreichend Stromtrassen, sogar sinnvollerweise mit Freileitungmasten!
Just my 2 cents.

@VQuaschning
Wenn man das mit Mercosur in Bezug setzt.

Autoindustrie hat ausgedient. Wieso sollten Südamerikaner teure Verbrenner langfristig aus Europa kaufen, anstatt sich ebenso autark mit Chinaprodukten zu versorgen? Produzierendes Gewebe jammert über hohe Energiekosten anstatt eigener Verschleppung. Wie hält man da überhaupt Exportpreise?

Billigere Agrarprodukte werden nach Südamerika verlagert und damit die heimischen Produkte abgelöst. Gibt es zu wenig Fleisch und Gemüse? Bei Produkten, die wir in Europa nicht haben, wie Kaffee, Kokosnüsse, Chili könnte man das nachvollziehen.
Vermutlich geht es nur um billiges Palmöl. Erinnert ans das weihnachtliche Schrottwichteln.

Welche Vorzeigeprodukte bekommen wir denn jetzt konkret?

In Brasilien sitzen z.B. eine Menge Informatiker, die für 25% europäischer Löhne dem EWR beitreten könnten. Talentiert genug sind sie, dass sie auch ein volles Gehalt verdienen würden.

@VQuaschning

Das #BVerfG hat im März 2021 geurteilt, dass eine wesentliche Emissionsreduktion bereits vor 2030 erfolgen muss, da die Reduktionen sonst nach 2030 "umso dringender und kurzfristiger" erbracht werden müssten und dadurch "praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit" gefährdet sei.

Die geplanten #Bundesstraßen und #Autobahnen im #Bundesverkehrswegeplan würden jedoch zu zusätzlichen Emissionen führen, zunächst durch ihren Bau dann über viele Jahre durch den durch sie induzierten Kfz-Mehrverkehr. Die Emissionsreduktion müsste dann in anderen Sektoren noch drastischer erfolgen. 1/2

#BVWP #induzierterVerkehr #Verkehrswende

bundesverfassungsgericht.de/Sh

www.bundesverfassungsgericht.deVerfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreichMit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

@VQuaschning

Nun... wenn wir von einer Verkehrswende ausgehen... dann werden viele Autobahnen auch nicht mehr benötigt... Also können wir sie eh gleich abreißen.

Ich bin dafür!

(Ganz ohne Sarkasmus!!!)

@jakob
ey, die Reste dieses bestehenden Asphaltmeeres möchte ich aber als #Radschnellwege behalten! (zumindest dort, wo es noch keine solchen gibt.
@VQuaschning

@jakob_thoboell @VQuaschning

Ja man kann sicher über Umnutzung auch nachdenken
😊