Wir werden alles tun, damit das Gutachten zur Hochstufung der AfD nach allen presseethischen Regeln veröffentlicht wird.
Es ist eine besondere Situation, und ich will sie euch kurz erklären:
Da arbeitet eine Behörde, die die Verfassung schützen soll, monatelang, teils Wochenenden durch, um eine sauberes Gutachten über die AfD zu erstellen. Wenn das öffentlich ist, so die Annahme bei vielen Akteuren der Zivilgesellschaft, wird die Politik sich auch in konservativeren Kreisen trauen, das Grundgesetz anzurufen und ein Parteiverbotsantrag einzuleiten. Das AfD Verbot könnte dann vor Gericht landen.
Doch dann sprengt Lindner die Koalition. Und es heißt plötzlich, das Gutachten, was eigentlich vor Weihnachten erwartet wurde, soll zurückgehalten werden. "Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen Staatsorgane unmittelbar vor Wahlen alles unterlassen, was in irgendeiner Art und Weise geeignet ist, Einfluss auf die politische Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen", sagt Felor Badenberg (CDU) - heute Berliner Justizsenatorin.
Diese "höchstrichterliche Rechtssprechung", wenn ich das richtig sehe, bezog sich allerdings auf einen Fall von 1977, als Parteiwerbung gemacht wurde (https://lnkd.in/eEqbvgqc). Nicht, als eine Behörde einfach ihren Job machte. Noch weniger, wenn der Job darin besteht, die Verfassung zu schützen!
"Es ist der Auftrag des Verfassungsschutzes, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten und die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten. In dem Moment, in dem der Verfassungsschutz solche Bestrebungen feststellt, gibt es gar kein Ermessen mehr – da muss das Amt tätig werden." Das sagt Haldenwang bei seinem abtritt. Ich wiederhole: Kein Entschließungsermessen. (Quelle: https://lnkd.in/e6br5NHj)
Also: wenn jetzt die CDU und die SPD nicht die Chuzpe haben, die Arbeit des Verfassungsschutzes für alle einsehbar öffentlich zu machen, weil sie einen Shitstorm von Rechts erwarten - dann müssen wir alles in der Welt bewegen, damit dieses Gutachten uns erreicht. Und um so mehr Menschen wir anrufen, um so geschützter ist die Quelle, die sich entschließt, es zu veröffentlichen.
Ich hoffe, es gelingt uns. Denn das Zeitfenster ist eng.
@jean
Am Ende kommt noch vom Verfassungsschutz die (indirekte) Aussage, dass das neue Gutachten vom Verfassungsschutz zur Hochstufung der #afd als gesichert Rechtsextrem noch nicht fertig ist, weil #Haldenwang den Job gewechselt hat.
@synapsenkitzler @jean Für mich ist gerade das Zurückhalten von relevanten Informationen „in irgendeiner Art und Weise geeignet ist, Einfluss auf die politische Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen"
@synapsenkitzler @jean
Es ist generell fragwürdig dem Souverän Informationen vorzuenthalten.
Aber vor Gericht ist das auch so.
Akten sind unter Verschluss, nur Richter und die Anwälte haben Einsicht, obwohl in einer Verhandlung früher oder später sowieso alle Inhalte vorgetragen werden müssen.
Das erweckt immer den Eindruck, da wird getuschelt von Menschen, die sich selbst emporheben.
Wenn ich eine Anzeige in LibreOffice vorschreiben und dann als Onlineanzeige hochlade, habe ich das "Original" immer zur Hand, weiss, was ich geschrieben habe, kann vl einen Fehler korrigieren. Die "Akten-Kopie" ist unter Verschluss.
Die selbe Aussage mündlich vorgetragen ist als "Akten-Original" unter Verschluss. Keine Ausgabe einer Kopie.
@pascal_f @rseefeldt @synapsenkitzler @jean Stattdessen werden uns persönliche Überzeugungen Einzelner als Bevölkerungsmehrheitsmeinung verkauft.
@pascal_f@infosec.exchange @rseefeldt@mastodon.green @synapsenkitzler@digitalcourage.social @jean@tldr.nettime.org
Als Verdächtigter wäre ich not amused, wenn irgendwelche Sachen über mich an die Öffentlichkeit gelangen, bevor das Gericht die vollständig zusammengetragen und bewertet hat.
@jean @rseefeldt @synapsenkitzler
Grundsätzlich hast du Recht und Unbeteiligte haben keinen Anspruch auf Informationen mit personenbezogenen Daten, die Rückschluss auf die Personen geben.
Meine Kritik richtet an die zurzeit vorherrschende Praxis ab Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, weniger um die theoretischen Rechte, Pflichten und Gesetze.
Die Anwendungsfälle müssen natürlich auch in Hinsicht auf öffentlichen und nichtöffentlichen Prozessen, sind Personen privat oder als öffentliche (Amts)person geladen, ratifiziert werden.
Das hat aber nichts mit meinem Beispiel aus der Praxis/Retro zu tun. Im Kern ging es darum, dass man noch nicht einmal eigene Unterlagen bekommt, weder die selbst eingetragenen noch die der Gegenseite zur EIGENEN Person, um dazu Stellung zu beziehen.
Wenn man online eine Strafanzeige bei der Polizei macht, hört man zunächst Jahrelang nichts mehr, vielleicht meldet sich eine Staatsanwaltschaft, um mitzuteilen, dass der Fall eingestellt ist, bei Nachfragen wird man mit Verschwiegenheit abgewimmelt. Das ist die Regel.
Am Ende des Tages ist das nämlich genau das Juristenproblem, weil die Vertreter in Bundestag/rat das genau so halten und versuchen, hier Bürger max auszusperren.