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Neonazis vor Gericht: Zweiter Prozess gegen Knockout 51 beginnt in Jena

Belltower.News


Der Prozess gegen drei Männer wegen der Mitgliedschaft und Unterstützung der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ beginnt vor dem Oberlandesgericht Thüringen in Jena.

(Quelle: picture alliance/dpa | Martin Schutt)

In Eisenach wollten sie sich als „Ordnungsmacht“ inszenieren, nun stehen sie vor Gericht: Am 28. April beginnt der zweite Prozess gegen die Neonazi-Gruppe Knockout 51 am Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena. Angeklagt sind Kevin N. als Mitglied und Rädelsführer, Marvin W. als Mitglied und Patrick W. als Unterstützer einer kriminellen und terroristischen Vereinigung. Anders als beim letzten Prozess musste das OLG dieses Mal die Anklage der terroristischen Vereinigung nach einer Beschwerde der Generalbundesanwaltschaft (GBA) zulassen.

Knockout 51 ist besonders als rechtsextreme Kampfsportgruppe bekannt. Wie Antifaschist*innen und auch die anklagende GBA aber immer wieder betonen, diente das gemeinsame Kampfsporttraining dazu, sich im nationalsozialistischen Sinne zu organisieren. Durch Angriffe auf politische Gegner*innen und sonstige Feindbilder sollte die rechtsextreme Ideologie in die Tat umgesetzt werden. Seit spätestens 2019, so die Anklage, soll die Gruppe sich bewaffnet, Schusswaffen hergestellt und an Schießtrainings in Tschechien teilgenommen haben. In einem Video von diesen Schießtrainings ist zu sehen, dass die Zielscheibe durch ein Antifa-Symbol ersetzt wurde.

Mit Beginn der Pandemie fuhr die Gruppe bundesweit zu Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen, immer auf der Suche nach gewalttätigen Konfrontationen mit Polizei und politischen Gegner*innen. In Eisenach selbst versuchte Knockout 51 sich als „Ordnungsmacht“ aufzuspielen. Sowohl Kevin N. als auch Marvin W. sollen an sogenannten „Kiezstreifen“ teilgenommen haben. Diese hätten zum Ziel gehabt, der Gruppe unliebsame Personen – vor allem Linke, BPoC sowie Drogenabhängige und -dealer*innen – einzuschüchtern und aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen. Auch tödliche Angriffe auf politische Gegner*innen soll die Gruppe geplant haben. Vor allem deswegen wird sie als terroristische Vereinigung angeklagt.

Nur kriminell oder auch terroristisch?

Zu der Frage, ob Knockout 51 nur eine kriminelle oder ebenso eine terroristische Vereinigung darstelle, hatte im Vorfeld des Prozesses ein Rechtsstreit zwischen der GBA und dem Thüringer OLG stattgefunden. Laut der GBA planten die Neonazis ab spätestens April 2021, Angriffe durch Linke für einen tödlichen Gegenangriff zu nutzen. Knockout 51-Mitglieder hätten also nicht nur überlegt, was im Fall eines Angriffs zu tun sei, sondern gezielt einen solchen herbeiführen wollen, um unter dem Deckmantel der Notwehr politische Gegner*innen töten zu können.In der Lesart des OLG hingegen hätten die Neonazis keine Tötungen aktiv gewollt, sondern sich diese Möglichkeit nur vorgestellt.

Zudem sah das OLG keine besondere Bedeutung des Falls, da die begangenen Straftaten „keine erhebliche Einschüchterung der Bevölkerung hervorgerufen hätten“. Aus diesen Gründen sollte das Verfahren in einer niedrigeren Instanz, am Landgericht Gera, stattfinden. Die GBA legte unverzüglich Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Dieser entschied im Februar 2025 im Sinne der GBA – sah also einen hinreichenden Verdacht für eine terroristische Vereinigung. In der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde neben der zunehmenden Bewaffnung von Knockout 51 das Auftreten der Gruppe als vermeintliche „Ordnungsmacht“ in Eisenach betont: „Auch wenn der Anspruch der Organisation insofern lokal begrenzt war, bleibt es für das Vertrauen der Bevölkerung und das Erscheinungsbild des Gesamtstaates nicht ohne Auswirkung, wenn das staatliche Gewaltmonopol aus politisch-extremistischen Gründen […] in Frage gestellt wird.“

Die Knockout 51-Mitglieder Leon R., Maximilian A., Bastian A. und Eric K. wurden bereits 2024 vor dem OLG in Jena ausschließlich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt. In seinem Urteilsspruch argumentierte der Richter Martin Giebel, dass die Angeklagten sich vor allem zum Zweck der Abschreckung bewaffnet hätten. Im Vergleich zu tatsächlich terroristischen Gewalttaten, so der Richter, hätten sich potentielle Opfer von Knockout 51 schützen können, indem sie selbst keine Gewalt ausübten. Das Urteil erntete heftige Kritik. So erklärte Theresa Lauß von der Betroffenenberatungsstelle ezra in einer Pressemitteilung: „Die skandalöse Urteilsbegründung, die auf ein vermeintliches Notwehrrecht verweist, ist nicht nur eine Täter-Opfer-Umkehr, sondern könnte die Taten auch noch legitimieren.“ Die GBA legte Revision ein, eine Entscheidung steht noch aus. Um eine Unvoreingenommenheit zu wahren, hat der Bundesgerichtshof die Eröffnung des nun beginnenden Verfahrens an einen anderen Senat des Gerichts beordert.

Rechtsextreme Kontinuitäten

Die Behauptung, dass die Mitglieder von Knockout 51 wenn, dann nur aus Notwehr gehandelt hätten, passt gut in die Selbstdarstellung der Neonazis. Demnach wären sie erst tätig geworden in Reaktion auf Angriffe auf Leon R. und seine Kneipe 2019 und 2021 durch Linke. Wer dieser Argumentation folgt, ignoriert jedoch die lange, gewaltvolle und gut dokumentierte Vorgeschichte der Gruppe in Eisenach. So betont die Landtagsabgeordnete der Linken, Katharina König-Preuss, im Gespräch mit Belltower.News: „Es existiert seit Jahren behördliches Wissen über massive rechtsextreme Straftaten – doch es wurden weder angemessene Konsequenzen gezogen noch frühzeitig strukturierte Ermittlungen gegen Knockout eingeleitet. In der Folge wusste die Eisenacher Neonazi-Szene, dass sie weitgehend ohne Konsequenzen agieren konnte – und radikalisierte sich zunehmend.”

Exemplarisch lässt sich das an der Person Kevin N. nachzeichnen. Dieser organisierte sich zunächst gemeinsam mit Leon R. im 2017 aufgelösten „Antikapitalistischen Kollektiv”, das der Szene der Autonomen Nationalisten zugeordnet werden kann. Parallel dazu bildete sich in Eisenach der „Nationale Aufbau” als lokale, rechtsextreme Jugendgruppe. Auch hier waren Kevin N., Leon R. und Maximilian A. aktiv. Mit Graffiti und Stickern versuchten sie, ihr Revier zu markieren; mit Angriffen und Morddrohungen, politische Gegner*innen einzuschüchtern. Kevin N. tat sich dabei als besonders gewalttätig hervor. 2019 wurde er wegen mehrerer Fälle gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Waffenbesitz zu einer mehrjährigen Haftstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Seine Aktivitäten in der rechtsextremen Szene sind dadurch nicht weniger geworden. Allein 2020 kämpfte er beim rechtsextremen Kampfsport-Vernetzungstreffen „Kampf der Nibelungen und tauchte in einem Ermittlungsverfahren gegen die rechtsextreme Hooligangruppe „Jungsturm” aus Erfurt auf. Zudem soll er im Umfeld von „Kontrakultur Erfurt”, eines Ablegers der rechtsextremen Identitären Bewegung, aktiv sein.

In der Eisenacher Stadtgesellschaft wurden die Aktivitäten von Kevin N. und den anderen Knockout 51-Mitgliedern von Nicht-Betroffenen kaum wahrgenommen: „Man redet zwar drüber, aber hinterfragt nicht kritisch, weshalb sowas genau in Eisenach passieren konnte“, erzählen Vertreter*innen der Antifaschistischen Linken Eisenach im Gespräch mit Belltower.News. Da in den Prozessen gegen Knockout 51 nur Taten ab 2019 untersucht werden, besteht demnach die Gefahr, dass eine Aufarbeitung der langjährigen Entwicklung rechtsextremer Organisierung und ihrer gesellschaftlichen Duldung weiterhin ausbleibt. Sollte es bei der Einordnung von Knockout 51 als terroristische Vereinigung bleiben und zu Haftstrafen kommen, würde das König-Preuss zufolge dennoch Wirkung zeigen: „Die wenigen Festnahmen innerhalb der militanten Neonazi-Szene haben in der Vergangenheit immer wieder gezeigt: Bedrohungen und Straftaten gehen in Folge messbar zurück. Viele Menschen können sich dann freier und angstbefreiter in ihrer Stadt bewegen.” .

Der umtriebige Patrick W. 

Über die Geschichte von Knockout 51 hinaus konnte sich bereits seit den 1990er Jahren eine rechtsextreme Normalität in Eisenach etablieren. Zentraler Akteur und Vernetzer der regionalen rechtsextremen Szene ist Patrick W., der als Unterstützer im Prozess angeklagt ist. Seit den 1990er Jahren ist er in der Thüringer Neonazi-Szene aktiv, zunächst im „Thüringer Heimatschutz” und NSU-Unterstützerumfeld; seit Ende der 90er auch in der NPD, heute Die Heimat. 2014 war er Spitzenkandidat der Partei für die Landtagswahlen in Thüringen. Im gleichen Jahr eröffnete er das „Flieder Volkshaus” in Eisenach. Dort veranstaltete Knockout 51 Kampfsporttrainings, Waffen wurden gelagert und Schulungen durchgeführt. Bei vielen Veranstaltungen sorgten Mitglieder für den Saalschutz. Doch Patrick W. stellte die NPD-Parteizentrale nicht nur für Kampfsporttrainings und Rechtsrockkonzerte zur Verfügung, sondern organisierte auch Familienfeste und Disco-Abende. Trotz Verurteilungen wegen Volksverhetzung und einem Sprengstoffanschlag auf einen türkischen Imbiss im Jahr 2000 sowie Ermittlungen wegen Missbrauchs und häuslicher Gewalt, schaffte er es, sich in Eisenach als „Kümmerer“ für die Nachbarschaft zu inszenieren. Bei den Kommunalwahlen 2024 erreichte die bundesweit eigentlich irrelevant gewordene Heimat ganze acht Prozent der Stimmen und damit drei Sitze im Gemeinderat.

Mit vielen seiner Neonazi-Kameraden könnte es sich Patrick W. nun allerdings verscherzt haben. Nachdem er im Dezember 2023 verhaftet wurde, hielt er sich nicht an das Szene-Gebot, nicht mit Justiz und Polizei zusammenzuarbeiten, und sagte aus. Auch beim ersten Knockout 51-Prozess am OLG Jena machte er nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. In seiner vierstündigen Aussage versuchte er, Knockout 51 als harmlose Hobbytruppe darzustellen, sprach aber auch detailliert über die rechtsextremen Eisenacher Strukturen. Nach seiner Aussage wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. In rechtsextremen Kreisen galt er wegen seiner Redefreudigkeit als „Kameradenschwein“, Solidaritätsaktionen wurden abgeblasen. Doch es gab auch Rückendeckung von Die Heimat-Funktionären. „Das zeigt: W. bleibt eine zentrale Figur innerhalb der extremen Rechten in der Region. Konsequenzen bleiben aus, er agiert unbehelligt weiter, es sind vor allem markige Worte als tatsächliches Handeln”, so die Einschätzung von König-Preuss. Es wird interessant sein zu beobachten, inwiefern sich dieser Konflikt auf den nun startenden Prozess auswirkt.

Auch bei diesem Prozess erschienen zur Eröffnung des Verfahrens Unterstützer*innen der angeklagten Neonazis vor Gericht, darunter Leon R. und Eric K. Gleichzeitig füllten viele kritische Prozessbeobachter*innen die Besucher*innenplätze. Im Vorfeld hatten Antifaschist*innen zur Prozessbeobachtung aufgerufen. Aktuell sind Prozesstermine bis Dezember 2025 angesetzt.

#bystron #gericht #noafd #EU #Bundestag
Futter fürs #verbotsverfahren Das EU-Parlament wird wohl bald die Immunität des Abgeordneten Bystron aufheben.
Zitat: „Die Liste der Vorwürfe gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron ist nach SPIEGEL-Informationen länger als bislang bekannt. Es geht neben Bestechlichkeit und Geldwäsche auch um Betrug in mindestens sechs Fällen sowie Steuerhinterziehung in mindestens fünf Fällen.”
Quelle: (€) spiegel.de/politik/deutschland

DER SPIEGEL · Nach Beteiligung an prorussischer Kampagne: Warum der AfD-Abgeordnete Bystron seine Immunität verlieren sollBy Maik Baumgärtner

#Justiz #Tatort #Recht #Gericht #Polizei #Ermittlung #Vorstrafe #Lüge #

Wer wissen möchte, was Steffi, @Orkan_der_rechtspflege und mich am "#Tatort" aufregt, wann man über #Vorstrafen lügen darf und ob es am Ende der zweiten Runde unseres #Mythbuster-Battle zu populären #Rechtsirrtümern endlich einen Sieger und eine Verliererin 😉 gibt, der kann am Sonntag ab 9.30h in Episode 15 von "Samt versus Seide" reinschauen oder reinhören - ganz nach Geschmack.

Na gut, ok, es könnte natürlich auch sein, dass es eine Siegerin und einen Verlierer gibt - also rein theoretisch. Hier kann man es erfahren:

letscast.fm/sites/samt-vs-seid

#Rechsstaat #Gericht #Mord #Totschlag #Rechtsirrtümer #Hammer #Notwehr #JuraBubble #TeamResopal

"Wenn es keine Absicht war, dann war es #Totschlag, kein #Mord!"
"Lebenslänglich ist immer 15 Jahre!"
"Das Urteil wird verkündet, indem der Richter mit dem #Hammer auf den Tisch schlägt!"

Genau. Und die Erde ist eine Scheibe.

Wer es ein bisschen richtiger wissen möchte, sollte mal den Link in den Kommentaren anklicken. Überraschung garantiert.

Stephanie Beyrich, @Orkan_der_rechtspflege und ich wollten eigentlich nur mal 10min über populäre Rechts-Mythen sprechen. Als wir 3 Folgen unserer "Roben-Battle" aufgezeichnet hatten, haben wir uns auf ein Unentschieden geeinigt - vorläufig!

Über diesen Link gelangt man zu allen Folgen auf allen Plattformen, egal ob Video oder Audio:

letscast.fm/sites/samt-vs-seid

Replied in thread

@footils@social.cologne

Nein, das
#Gericht hat kleine Helmpflicht beschlossen. Das wäre in der Tat ein Fall für die #Legislative.

Das Gericht hat genau das gemacht, was seine Aufgabe als
#Judikative ist: Rechts-, Schuld- und Haftungsfragen geklärt.

Aber weil (vielen von) euch das Ergebnis nicht gefällt, dass ein Radfahrer ohne Helm eine Teilschuld an seinen Verletzungen hat, stellt ihr das Urteil in Frage und/oder wollt es nicht anerkennen/akzeptieren.
🤷

Sorry, da kann ich jetzt nicht anders: Das hat was vom neuen Zeitgeist a la
#Trumpismus 🤷

@fedibikes@soc.schuerz.at @fedibikes_de@a.gup.pe @neuimneuland@mastodon.social @tom@fedi.at @ip6li@mastodon.social

AFP Faktencheck: Irisches Gericht friert Bankkonto eines Lehrers wegen unbezahlter Geldstrafen ein

Ein irisches Gericht ordnete an, die Bankkonten des entlassenen Lehrers Enoch Burke im März 2025 einzufrieren. Dieser hatte mehrere unbezahlte Geldstrafen wegen Missachtung gerichtlicher Anordnungen in einem Fall angehäuft, für den er bereits eine Gefängnisstrafe auffasste. In Kroatien – einem katholischen Land mit migrationsbedingten Verbindungen zu Irland – kursierten daraufhin irreführende Beiträge. Darin wurde behauptet, Burke, ein evangelikaler Christ, sei für seine “Gender-Ideologie” bestraft worden. Tatsächlich war er wegen unangemessenen Verhaltens entlassen und wurde anschließend wegen Missachtung des Gerichts bestraft.

Direktlink

Schleuser-Pärchen vor Gericht
Soussane C., kam vor rund sechs Jahren aus dem Libanon nach Deutschland. Schnell lernte sie die deutsche Sprache, fand einen Job in einem Neustädter Restaurant und arbeitete sich schnell zur Oberkellnerin hoch. Laut Staatsanwaltschaft soll die 39-Jährige gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Charbel M. insgesamt mindestens 91 Flüchtlinge nach Deutschland geschleus
neustadt-ticker.de/225336//sch
#Gericht #Justiz #Neustadt

Der Termin für den #Haftantritt des verurteilten, ehemaligen #Minister Karl Heinz #Grasser nähert sich.

#Medienspekulation gehen von "in ein paar Tagen" bis "ab Juni".

Tatsächlich könnte er noch "#Haftaufschub aus #Gesundheitsgründen" stellen.

Auch eine #Schadenswiedergutmachung (die Verurteilten schulden dem #Staat immerhin noch 13 Mio€) könnte den Termin ebenfalls weiter aufschieben.

Solange das #Gericht prüft, ob es die #Strafe senkt, könnte er frei bleiben.

Das bissi erwarten wir jetzt auch noch!

Soli-Tattoo Convention Vol.III

Die #Repression gegen #Antifas in ganz #Deutschland und auch in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren stark zugenommen und immer mehr unserer Genoss:innen und Freund:innen haben nicht nur absurd hohe Kosten dadurch, sondern werden für ihre politischen Aktivitäten vor #Gericht gebracht, auf #Bewährung gesetzt oder eingeknastet.

Wir organisieren daher dieses Jahr zum dritten Mal an #Ostern die Soli-Tattoo Convention im Linken Zentrum Lilo Herrmann, um Kohle für die Soli-Arbeit zusammen zu bekommen und unsere Genoss:innen nicht allein mit dem Mist zu lassen aber auch, um die Tattoo-Culture stärker als einen Aspekt widerständiger, fortschrittlicher #Kultur zu pflegen.

…das Beste: Dieses Jahr sogar an drei Tagen! Ihr braucht keinen Termin, kommt einfach rum schaut euch um, trinkt ne Limo und entscheidet dann, was ihr mögt. Und für alle die sich nicht sicher sind ob sie ein Motiv unter die Haut bringen wollen, gibt es auch Klebetattoos!

Zum Abschluss findet am Sonntagabend ab 22 Uhr die #Aftershowparty ebenfalls im Linken Zentrum statt – organisiert vom Offenen Treffen gegen Krieg & Militarisierung (#OTKM)

Alle Einnahmen fließen in die #Antirepressionsarbeit.

Komm rum, lass dich für ne gute Sache tätowieren!

Welche Artists werden tätowieren?

Wir freuen uns, dass alt bekannte und lokale Artist am Start sind, sowie Nachwuchskünstler:innen, die heiß drauf sind die Nadeln brummen zu lassen.

(...) Alle Informationen dazu und mehr.

Gericht entscheidet: Kinder müssen Todsünde begehen! 🏊‍♀️ Religiöse Eltern scheitern mit Klage gegen Schwimmunterricht in BW. Die strittige Glaubensgemeinschaft, Palmarianische Kirche, pocht auf strikte Regeln. Urteil folgt. #Gericht #Religion #Schwimmunterricht #Sekte #newz

n-tv.de/panorama/Sekte-verlier

🙄 🤦

n-tv NACHRICHTEN · Entscheidung im Schwimmstreit: Sekte verliert vor Gericht - Kinder müssen "Todsünde begehen"By n-tv NACHRICHTEN

Ein Film, den ich gestern gesehen habe, wirkt immer noch stark nach. Ich kannte ihn bisher nur in einer amerikanischen Version.
Die deutsche Fassung ist atmosphärisch-dicht, bewegend und passt sehr gut in unsere aktuelle Zeit.
Von dieser Art Widerstand und Mut brauchen wir mehr.

Die zwölf Geschworenen, von 1963, mit großartigen Schauspielern

youtu.be/8tKBrdThPdQ?feature=s

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